AGBs Firma Fun-Sports-Egglkofen
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Basis und Teil aller Verträge zwischen der Firma Fun-Sports-Egglkofen und ihren Vertragspartnern. Die Schriftform ist bei
Sondervereinbarungen im Mietverhältnis zur Wirksamkeit unabdingbar.
Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Mietverhältnisses wurde der Mieter von den AGBs in Kenntnis gesetzt
und hat diese auch akzeptiert.
- Alle Leistungen und Angebote die von Fun-Sports-Egglkofen getätigt wurden, haben als Grundlage diese Geschäftsbedingungen
- Angebote, die schriftlich oder mündlich getätigt worden sind, sind nicht verbindlich und freibleibend. Nur die von beiden Parteien unterschriebene
Auftragsbestätigung gilt als verbindlicher Mietvertrag. Die Vertragsvorlage ist vom Vermieter vorgegeben.
- Zur Absicherung wird eine Vertragsrücktrittsversicherung angeboten. Diese ist auf 20% der Mietkosten festgelegt und wird vorab vom Mieter entrichtet. Die
Mehrkosten werden auf den eigentlichen Mietpreis aufgeschlagen. Die Versicherung gibt dem Vermieter das Recht den abgeschlossenen Mietvertrag jederzeit und fristlos zu kündigen ohne das weitere
Kosten beanstandet werden.
Sondervereinbarungen die Mehrkosten verursachen sind von der Vertragsrücktrittsversicherung ausgeschlossen und
müssen dem Mieter angerechnet werden.
Bei Rücktritt des Vertrags durch den Mieter bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50% Stornogebühren
an, bei Rücktritt bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% Stornogebühren in Höhe des Gesamtauftragswertes. Bei
einem Rücktritt ab dem 13ten Tag vor der Veranstaltung bis zum Veranstaltungsbeginn werden 80% des
Gesamtauftrages fällig.
- Alle anfallenden Rechnungen gegenüber dem Mieter sind am Tage der Abholung bzw. am Veranstaltungstag voll zu entrichten. Eine Überweisung ist nur nach
ausdrücklichem Einverständnis des Vermieters genehmigt.
- Der Mieter hat die Pflicht die gemieteten Artikel bei Abholung und der Rückgabe auf eventuelle Schäden und Vollständigkeit (nach bereitgestellter Liste)
zu prüfen und bei Bedarf dem Vermieter zu melden. Sind keine Meldungen bei dem Vermieter eingegangen gilt dies als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit und Vollständigkeit der Artikel.
- Der Mieter ist nach der Abholung und der folgenden Prüfung voll für die gemieteten Artikel verantwortlich. Für Verlust, Schäden oder Unfälle wird der
Mieter in die Verantwortung genommen.
- Alle gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter einzuhalten. Die Anweisungen der Vermieter für den Gebrauch der Artikel sind zu beachten
und eine Einweisung an alle Aufsichtspersonen bzw. Betriebshelfer ist vor dem Gebrauch durch den Mieter durchzuführen. Sind dennoch Schäden an den vermieteten Artikeln entstanden werden diese dem
Mieter in Rechnung gestellt. Bei Verlust ist der Wiederbeschaffungswert und eventuelle Umsatzeinbußen vom Mieter zu entrichten.
Sind Artikel stark verschmutzt bzw. nicht in Anlieferzustand zurückgegeben, werden alle anfallenden Kosten zur
Instandsetzung und Säuberung dem Mieter voll in Rechnung gestellt.
Alle Datenänderungen, die nicht schriftlich festgehalten wurden, werden vom Vermieter nicht auf Richtigkeit
überprüft und sind somit von der Haftung ausgeschlossen.
Die Daten der Mieter werden vom Vermieter gespeichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses genutzt.
- Die Leistungen, die der Vermieter durch Beaufsichtigung und Betreuung erbringt, sind nicht haftpflichtversichert. Die vom Vermieter gestellten Betreuer
haften bei Eigenschäden selbst. Der Vermieter ist von der Haftung bei Ausfällen und Folgeschäden durch Nichtstattfinden bzw. den Ausfall von Geräten ausgeschlossen. Bereits gezahlte Leistungen an den
Vermieter werden bei nicht Einhaltung bestätigter Termine zurückerstattet. Der Vermieter kann nicht mit weiteren Kosten belastet werden. Haftungen oder Schadensersatz, die durch Unregelmäßigkeiten
und Ausfälle von Leistungen durch Dritte verursacht werden, sind dem Vermieter nicht zu berechnen.
- Der Mieter stellt eine verkehrsgerechte Zufahrt des Veranstaltungsortes sicher. Genehmigungen hierfür müssen vom Mieter eingeholt und eventuelle Kosten
übernommen werden. Die Aufstellfläche für die Artikel muss eben und frei von spitzen Gegenständen sein. Für die Nutzung der BubbleBalls ist eine Genehmigung der Spielstätte durch einen
Verantwortlichen des Vermieters notwendig. Sämtliche Gefahrenherde für Personen und Leihartikel sind vorab vom Mieter zu entfernen. Sämtliche Genehmigungen und Gebühren für die Nutzung der Artikel
bzw. den Betrieb der Veranstaltung können dem Vermieter nicht berechnet werden. Für Abnahmen durch TÜV oder Ähnliches vor Ort trägt der Mieter die Verantwortung und die Kosten.
- Der Vermieter hat das Recht bei der Veranstaltung Foto- und Bildmaterial zu erstellen und diese für Werbezwecke zu nutzen. Mit der Unterschrift des
Mietvertrages stimmt der Mieter der Nutzung zu und verzichtet auf sämtliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter.
- Für den Fall, dass einzelne Vereinbarungen unwirksam sind oder werden, beeinflusst dies nicht die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen.
Gerichtsstandort ist Mühldorf am Inn
Stand 06/2017